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Förderprogramme

PROFITIEREN SIE VON DER BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG).

Die neue Bundesförderung unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms mit verschiedenen Programmteilen wie der BEG-Förderung eine energetische Gebäudesanierung. Dazu fällt unter anderem auch die Sanierung der Beleuchtung im Rahmen der Einzelmaßnahmen (EM) bei Nichtwohngebäuden (NWG).

Mithilfe des Förderprogramms und dem Umstieg auf LED, sparen Sie hohe Energiekosten – und das bei geringen Investitionskosten. Die Beleuchtungssanierung stellt daher sowohl für Unternehmen als auch private Einrichtungen ein großen Vorteil dar. Auch im Hinblick auf die steigenden Energiepreise und des ab Februar 2023 schrittweise in Kraft tretenden Lampenverbots, ist der Umstieg auf LED lohnenswert für Unternehmen und Privatpersonen. Zögern Sie nicht und investieren Sie jetzt in eine klimafreundliche Beleuchtung.

OnePager: BEG-Förderprogramm

Allgemeines zur BEG-Förderung

Was wird gefördert?

Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG):

  1. Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem
  2. Voraussetzungen Beleuchtung: Lichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten mind. 140 lm/W, ansonsten 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen und Lichtstromerhalt (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Eigentümer, Pächter, Mieter
In welcher Höhe wird gefördert?


15 % für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik, notwendiger Verkabelung und Installation

Was sind die Kriterien für die Förderung?
  • max. Förderung 5 Mio. € je Zusage, max. 1.000 € je m² Nettogrundfläche
  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 2.000€ (brutto)
  • die Fachplanung/Baubegleitung kann bis zu 20.000€ je Zusage, bzw. 5 € je m² Nettogrundfläche gefördert werden

Gefördert werden auch energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energie-Effizienz-Experten* oder einen zusätzlich beauftragten Dritten. Wird ein Dritter beauftragt, sind die Leistungen durch den Energie-Effizienz-Experten* zu prüfen und zu dokumentieren.

* Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Energie-Effizienz-Experten.

Was sind die technischen Anforderungen?
  • Systemlichtausbeute muss bei mindesten 140 lm/W bei LED-Lichtbandleuchten und 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen liegen
  • Lichtstromerhalt bei LED-Leuchten muss bei mindestens L80 bei 50.000 h liegen
  • Datenblätter der Hersteller sind erforderlich

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen rund um Förderprogramme.

Kontakt

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